In den letzten Wochen ist es vermehrt zu Unstimmigkeiten bei Fahrtkostenabrechnungen von Schiedsrichter gekommen, hauptsächlich nach eigenverantwortlich erfolgten Umbesetzungen. Der Heimverein ist jedoch nur verpflichtet, die anwesenden Schiedsrichter wie folgt zu bezahlen.
- Erscheinen die im Masterplan veröffentlichten Schiedsrichter sind diese ganz normal gem. SR-Katalog und Fahrtkostentabelle zu bezahlen.
- Erscheinen andere, als die im Masterplan veröffentlichten Schiedsrichter, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die erschienenen Schiedsrichter kommen aus einem Verein, der laut Fahrtkostentabelle weniger Fahrtkosten als der angesetzte Verein bekomm - dann werden auch nur diese Fahrtkosten ausgezahlt!
2. Die erschienenen Schiedsrichter kommen aus einem (oder zwei) Verein(en), der laut Fahrtkostentabelle mehr Fahrtkosten als der angesetzt Verein bekommt - dann werden trotzdem nur die Fahrtkosten für die ursprüngliche Ansetzung (und nur einmal!) bezahlt! Die Differenz muss sich der pfeifende Verein vom ursprünglich angesetzten Verein wiederholen.
Die einzige Ausnahme wäre, wenn durch den Ressortleiter Schiedsrichterwesen oder den zuständigen Ansetzer ein andere Regelung schriftlich und rechtzeitig (mindestens 72 Stunden vor dem Spiel) bekannt gegeben wird.