Vorfälle melden und Hinweise ernst nehmen – Schutz für Hinweisgeber*innen
Für den Basketball-Verband Schleswig-Holstein e.V. hat die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln oberste Priorität. Wir treten jeder Form von Gesetzesverstößen und Verstößen gegen unsere verbandseigenen Werte entschieden entgegen. Als Bestandteil unseres Compliance Management Systems haben wir eine externe und unabhängige anwaltliche Ombudsperson bestellt, die auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen spezialisiert und seit vielen Jahren in dieser Funktion auch für weitere Organisationen tätig ist.
Externe Ansprechperson für Hinweisgeber*innen
Die Ombudsperson des BVSH, Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Sportrecht Prof. Dr. Cherkeh, steht den Mitarbeitenden (haupt- und ehrenamtliche) und Funktionsträgern (auch ehemalige), Kooperations- und Geschäftspartnern sowie sonstigen Dritten als persönliche Ansprechperson zur Verfügung, um von diesen Informationen und Hinweise zu etwaigen Gesetzes- oder Regelverstößen (einschl. z.B. Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen, Verhaltenskodizes, Ehrenkodex, Mobbing, Rassismus, Diskriminierung, sexualisierte sowie jede Form interpersonaler Gewalt), die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten und Aufgaben des BVSH sowie der im BVSH-Gebiet lizenzierten Trainer und Schiedsrichter stehen, vertraulich entgegenzunehmen. Wenn Sie unsicher sind, wie Beobachtungen oder Sachverhalte zu bewerten sind, dann besprechen Sie dies vertrauensvoll mit der Ombudsperson. Um was es nicht geht: Die anwaltliche Ombudsperson ist keine allgemeine Beschwerdestelle. Bitte beachten Sie: Der erste Weg bei internen Verstößen ist und bleibt möglichst den betreffenden Kollegen oder die Kollegin direkt anzusprechen und / oder den BVSH-Vorstand zu informieren.
Vertrauensvoll und anonym
Herr Prof. Dr. Cherkeh kann auf der Grundlage seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht hinweisgebende Personen vor einer Offenlegung ihrer Identität schützen. Eine Offenlegung der Identität an uns erfolgt nur dann, wenn die hinweisgebende Person dies wünscht, es sei denn, diese ist gesetzlich angeordnet. Die anwaltliche Ombudsperson wird auch mit Ihnen sprechen, wenn Sie Ihren Namen nicht oder zunächst nicht preisgeben möchten. Nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der hinweisgebenden Person werden deren Informationen an uns weitergegeben. Dort werden die erforderlichen Schritte, die sich aus dem mitgeteilten Sachverhalt ergeben, bewertet und abgestimmt. Die anwaltliche Ombudsperson ist für den BVSH tätig. Für die Tätigkeit entstehen Ihnen als Hinweisgeber*in keine Kosten.
Kontaktaufnahme mit der anwaltlichen Ombudsperson
Unsere Ombudsperson Prof. Dr. Cherkeh – im Verhinderungsfall eine seiner anwaltlichen Kolleginnen und Kollegen – ist wie folgt erreichbar:
KERN CHERKEH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Königstraße 7, D – 30175 Hannover
Tel.: 0511 – 89 76 57 – 0, Fax.: 0511 – 89 76 57 – 22
E-Mail:
Internet: www.sportrechtskanzlei.de
Hier erreichen Sie den Digitalen Melde- und Kommunikationsweg der anwaltlichen Ombudsperson. Es handelt sich um einen Meldekanal, der eine technisch gesicherte Kommunikation ermöglicht, bei der sämtliche Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt und auf ISO 27001 zertifizierten Servern in Deutschland gehostet werden. Auf diese Weise können Sie Hinweise geben und Rückfragen der Ombudsperson beantworten und dabei selbst entscheiden, ob Sie Ihre Identität preisgeben wollen:

Informationen zum Datenschutz.
Präventionsmaßnahme und Schutz vor Schäden
Ihre Hinweise helfen uns, Gesetzes- und Regelverstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden von Mitarbeitenden und von dem Basketball-Verband Schleswig-Holstein e.V. abzuwenden. Wir haben fortan eine weitere Möglichkeit, gravierende Verstöße und Fehlerquellen zu erkennen, zu beheben und regelkonformes Verhalten sicherzustellen. Unterstützen Sie uns dabei.





