Die Ligen im BVSH sind abgeschlossen und die Tabellen von TeamSL entsprechen den offiziellen Abschlußtabellen. Ein Problem mit der Tabelle gibt es in der HOL. Der TuS Lübeck nimmt sein Startrecht in der HOL nicht wahr und wird auf den 9. Tabellenplatz gesetzt und steigt in die HLL ab. Alle anderen Teams rutschen entsprechend einen Tabellenplatz nach oben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung ist die Berufung zugelassen. Gemäß §3, Abs. 1, Nr. 2b DBB RO ist sie bei dem Vorsitzenden des BVSH Rechtsausschusses, Herrn Dr. Thomas Pickhardt, Landrat-Bähr-Str. 8, 25832 Tönning, einzulegen. Bei Einleitung eines Verfahrens vor der ersten Rechtsinstanz werden Gebühren in Höhe von Euro 104,- (gem. § 28 Abs. 1 Nr. 2 DBB-RO) fällig, die ohne Aufforderung auf das Konto des BVSH unter Angabe des AZ mit dem Hinweis Berufung einzuzahlen sind. Die Bestimmungen der §§ 18 (Fristen und Formen), 28 (Gebühren) und 22 (Verjährung) sind dabei besonders zu beachten. Berufungsfrist: 1 Woche (gem. § 18 Abs. 1 DBB RO)