Die Ligen im BVSH sind abgeschlossen und die Tabellen entsprechen den offiziellen Abschlußtabellen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung ist die Berufung zugelassen. Gemäß §3, Abs. 1, Nr. 2b DBB RO ist sie bei dem Vorsitzenden des BVSH Rechtsausschusses, Herrn Jörg Rau, Lerchenwinkel 16, 22844 Norderstedt, einzulegen.
Bei Einleitung eines Verfahrens vor der ersten Rechtsinstanz werden Gebühren in Höhe von Euro 104,- (gem. § 28 Abs. 1 Nr. 2 DBB-RO) fällig, die ohne Aufforderung auf das Konto des BVSH unter Angabe des AZ mit dem Hinweis Berufung einzuzahlen sind. Die Bestimmungen der §§ 18 (Fristen und Formen), 28 (Gebühren) und 22 (Verjährung) sind dabei besonders zu beachten. Berufungsfrist: 1 Woche (gem. § 18 Abs. 1 DBB RO)