Aufgrund einer Entscheidung des RA des BVSH muss die in § 6 BVSH-SO vorgesehene Lizenzpflicht für Trainer ausgesetzt werden. Die Entscheidung wurde im Berufsverfahren gegen einen erlassenen Strafgeldbescheid getroffen.
Der BVSH wird ab dem 5. Februar 2026 anfangen den Vereinen die bereits bezahlten Strafgelder (Strafenkatalog B1 – 10 Schuldhaftes Fehlen eines Trainers oder Einsatz eines Trainers ohne Lizenz) zurückzuüberweisen. Wir werden auf das Konto überweisen, von dem die entsprechenden Rechnungen beglichen wurden. Wenn wir auf ein anderes Konto überweisen sollen, dann bitten wir um Nachricht bis zum 04.02.2026.





