Hiermit veröffentlicht der BVSH die Protokolle des Jugend- und Verbandstag 2019 vom 18. Mai in Neumünster. Die vom Verbandstag 2019 beschlossenen Änderungen wurden in die jeweiligen Ordnungen aufgenommen, aktualisiert und im Downloadbereich veröffentlicht. Die Ergebnisse der Knowledge Cafes werden intern noch aufbereitet. Die Ergebnisse werden nach Abschluss veröffentlicht. Weiter hat der BVSH-Vorstand redaktionelle Änderungen beschlossen die hiermit veröffentlicht werden: (klick auf "Weiterlesen") Die Protokolle mussten noch einmal aktualisaiert werden, weil es sich bei der ersten Veröffentlichung um die Entwurfdateien gehandelt hat. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Redaktionelle Änderungen durch Vorstandsbeschluss:
BVSH Gebührenkatalog
A09 "Antrag auf Überspringen einer Altersklasse" wurde umbenannt in " Gebühr für die Genehmigung und Bearbeitung der Ausweitung der Spielberechtigung"
Begründung: Der zugehörige Antrag hat den entsprechenden Titel. Daher sollte auch die Gebühr entsprechend benannt sein.
BVSH Strafenkatalog
B 1 -15 Verstöße gegen die Sportdisziplin gemäß §§ 53-57 DBB-SO 50,00 € bis 250,00 € zzgl. zeitliche Sperre
Begründung: Änderung der Paragraphen in der DBB Spielordnung
BVSH Schiedsrichterordnung
§ 8 "... wenn er an einer zur aktuellen Saison gehörigen Vereinsfortbildungsmaßnahme teilgenommen hat,…"
Begründung: Vervollständigung des Paragraphen Satzbaus.
BVSH Schiedsrichterkatalog
Punkt 10 f. Die Bezeichnung "U12, U10, Minis" wurde durch "U12 und Jünger" ersetzt.
Begründung: U12 und U10 sind in Minis bereits inkludiert.
BVSH Finanzordnung
- § 11 (4) "Der verantwortliche Landesauswahl-/Stützpunkttrainer..."
Begründung: Korrekte Bezeichnung der Verantwortlichen.
- § 12 (2) "... wird auf das Konto des abrechnenden Trainers überwiesen bzw. auf das Konto des BVSH überwiesen."
Begründung: Abbildung beider Zahlungsmöglichkeiten.
- § 14
(1) "... Das Abrechnungsformular ist zu unterschreiben und dem Ressortleiter Finanzen zur endgültigen Bezahlung zuzuleiten.
(2) "... Alle Abrechnungen und Kostenerstattungen für Lehrgänge sind zeitnah (innerhalb von vier Wochen) zu erstellen. Funktionäre reichen.... beim Ressortleiter I Finanzen ein. Die letzte Abrechnung eines Jahres ist bis zum 15.12. an den Ressortleiter I Finanzen zu senden.
Begründung: Präzisierungen