Das Ressort II Sportorganisation hat auf seiner letzten Sitzung am 31. August 2024 folgenden Beschluss gefasst.

Vereine, die keine Schiedsrichter haben, müssen sich bei 2:0-Ansetzungen selbstständig um Ersatz kümmern. Diese Regelung gilt nicht für Vereine, die keiner Gestellungspflicht für Schiedsrichter unterliegen.