Aus aktuellem Anlass weist der Schiedsrichterausschuss nochmals daraufhin, dass Schiedsrichter, welche in irgendeiner Form befangen sein könnten, angebotene Spiele abzulehnen haben! Dies gilt insbesondere bei verwandschaftlichen/zwischenmenschlichen Beziehungen als auch bei möglichen Bevorteilungen, weil man hat schon mal mit dem Team trainiert oder man nimmt sogar regelmäßig an dem Training teil. Verstösse gegen diese Norm können zu einem Strafgeld für den Schiedsrichter oder auch zu einer zeitlichen Sperre für den betroffenen Schiedsrichter führen.