Bei der theoretischen Prüfung im Rahmen der Vereinsfortbildungen ist dem Schiedsrichterausschuss ein Fehler unterlaufen. Alle Schiedsrichter, die im Regeltest 8 Fehler hatten, haben diesen bestanden und müssen nicht an einer Nachprüfung teilnehmen! (§ 8 Abs.3 BVSH-SRO)